KO Mahr: Bundesländerübergreifende Koordinierung für besseren Spielerschutz startet

FPÖ-Antrag im Ausschuss: VfGH-Erkenntnis zeigt Handlungsbedarf auf

 „Wir fordern, dass im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Höchstgerichts auch die einschlägigen Landesgesetze überprüft und verbessert werden“, begründet Klubobmann Herwig Mahr den heutigen FPÖ-Antrag im Landtagsausschuss, wonach der Spielerschutz im Oö. Glücksspielautomatengesetz verbessert werden soll.

„Unser Antrag ist nun Grundlage einer bundesländerübergreifenden Koordinierung für einen besseren Spielerschutz“, gibt Mahr im Anschluss der Debatte erfreut bekannt, dass auch von den anderen Fraktionen positive Signale vermittelt wurden. „Bis zur Sitzung im Mai sollten die Gespräche abgeschlossen sein. Dann geht es in die Phase der Umsetzung.“

Ausgangspunkt des FPÖ-Antrages ist ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), mit dem Bestimmungen des Glücksspielgesetzes (Bund) als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Die bisherige Regelung, dass es für (Automaten-)Betreiber haftungsrechtlich ausreicht, ausschließlich die Bonitätsstufe von Spielern einholen zu müssen, wurde vom VfGH als unsachliche Haftungseinschränkung erkannt. Nunmehr müssen Spieler auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt werden. Ansonsten würde eine Mindesteffektivität der Sicherung vor Existenzvernichtung unterlaufen werden, weil die bisherigen Bonitätsauskünfte alleine zu spät akute finanzielle Probleme anzeigen.