LAbg. Baldinger: Naturschutz erhält unsere Heimat

FPÖ leistet wertvolle Arbeit für den Naturschutz in Oberösterreich

„Das kommende Jahr steht im Zeichen der Kleinsäuger, Insekten und Vögel“, sagt LAbg. Alois Baldinger in seiner heutigen Rede zum Thema Naturschutz im Budgetlandtag. Gesamt seien für das Jahr 2019 rund 9,22 Millionen Euro Ausgaben eingepreist, die vor allem für die Umsetzung von Natura 2000 gebraucht werden.

„Im Vordergrund bei den Kleinsäuger-Projekten stehen die Birkenmaus und die Haselmaus. Bei den Insekten ist eine vierjährige Untersuchung geplant, die vor allem auf die Untersuchung der Kernlebensräume von den am stärksten bedrohten Arten abzielt. Bei den Brutvogelarten ist man noch in der internen Planungsphase. Die konkreten Projekte werden nach Fertigstellung präsentiert“, berichtet LAbg. Baldinger.

Oö. Naturschutznovelle bringt viele Verbesserungen

Gesprochen wurde auch über die Oö. Naturschutznovelle, die Ende November in Begutachtung ging und demnächst beschlossen werden soll.
„Ziel der geplanten Novelle sind Deregulierung und Effizienzsteigerung ohne Nachteil für Umwelt und Landschaft“, hebt LAbg. Baldinger den Kern des Vorhabens hervor und entkräftet die Kritik der Opposition: „Überall dort, wo Schutzgüter und sensible Lebensräume vorhanden sind oder wo es sich um sensible Schutz und Bannwälder handelt, ist bei Forststraßen in Wirtschaftswäldern eine naturschutzrechtliche Prüfung unverändert durchzuführen.“

„Von einer ‚Aufweichung des Seeuferschutzes‘ zu sprechen, ist ebenso unrichtig. Nur wenige kleine Tatbestände sollen von der Feststellungspflicht befreit werden“, betont Baldinger und stellt die Aussagen richtig: „Im Ufer und Gewässerschutz zieht sich der Naturschutz keineswegs zurück – ganz in Gegenteil: Renovierungen oder Neubauten von Bootshäusern und Stegen sind nur unter strengen Auflagen bewilligungsfähig und insbesondere bei der Renovierung wird die gleichzeitige Renaturierung besonders forciert.“

Die Umweltanwaltschaft behält in den ihr obliegenden Angelegenheiten selbstverständlich die Kontrollfunktion, welche ihr zugedacht ist. Lediglich europarechtliche Bestimmungen die Kontrolle durch Bürgerbeteiligung und akkreditierte NGOs vorsehen, entfällt diese Kontrolle der Umweltanwaltschaft.
„Das Kontrollsystem ist also voll gewährleistet. Die Umweltanwaltschaft hat durch die Neuregelung sogar mehr Zeit, sich intensiv mit ihren Aufgabenbereichen auseinanderzusetzen“, sagt LAbg. Baldinger.