LAbg. Ratt: Erleichterungen bei Verwaltungsabgaben beschlossen

FPÖ: Landes- und Gemeindeabgaben dürfen in der Krise nicht zusätzlich belasten

„Diese Anpassung bringt eine kleine, aber im Einzelfall dennoch wichtige Entlastung. Krisenbedingte Amtshilfe soll kostenlos für alle Bürger bereitgestellt werden. Das ist eine notwendige Unterstützung der Betroffenen“, sagt der freiheitliche Verwaltungssprecher, LAbg. Dr. Walter Ratt, in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zur Änderung des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes und verweist darauf, dass die von LH-Stv. Haimbuchner geschaffene Corona-Wohnkostenhilfe bereits seit Anfang an „aus gutem Grund abgabenfrei ist“.

Mit dem heutigen Beschluss wird eine umfassende Befreiung von Verwaltungsabgaben für Amtshandlungen geschaffen, die im Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erfolgen. „Werden etwa Zahlungserleichterungen, wie Stundungen, für Landes- und Gemeindeabgaben gewährt, fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an. Weiters entfallen Bearbeitungsgebühren bei notwendig gewordenen Verlängerungen von Baubeginn- und Baufertigstellungsfristen“, erläutert Ratt.

„Darüber hinaus sind Privathaushaltsbestätigungen sowie Verwaltungshandlungen wegen Grenzschließungen nicht mehr gebührenpflichtig. Falls mündliche Eingaben bei Standesamtsverbänden momentan nicht möglich sind, entfallen nun auch die Gebühren für die Bearbeitung schriftlicher Eingaben“, nennt Ratt weitere Änderungen.