Klubobmann Mahr: Modernisierung des oö. Baurechts geht in nächste Runde

Novelle des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauordnung: Positive Vorberatungen im Ausschuss – Einsetzung eines eigenen Unterausschuss 

„Mit den geplanten Novellen schaffen wir etliche Erleichterungen für unser Bürger, aber auch für die Behörden. Es handelt sich dabei um die weitreichendsten Änderungen des Baurechts seit 20 Jahren. Es ist daher erfreulich, dass wir nach den positiven Vorberatungen im Ausschuss nun in die nächste Runde für die Modernisierung des Baurechts in Oberösterreich gehen können“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr über die Behandlung der Novellen des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauordnung im Wohnbauausschuss des Oö. Landtages, der gestern am späten Nachmittag tagte.

„Wir haben nun einen Unterausschuss eingesetzt, in dem die Beratungen fortgesetzt und bis zum Sommer abgeschlossen sein sollen. Bereits diesen Herbst soll die oberösterreichische Bevölkerung von den zahlreichen Verbesserungen im Baurecht profitieren können“, nennt Mahr die Eckpunkte des Zeitplans und betont, dass man sich bereits auf der Zielgeraden befinde. Der erste Unterausschuss wird am 29. April stattfinden.

„Mehr Praxistauglichkeit und spürbare Deregulierung bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit“, nennt Mahr die Leitlinien der vorliegenden Gesetzesänderungen. Sie sind der nächste große Schritt der „Baurechtsoffensive 2021“ unter Federführung von Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner.

Zu den Kernpunkten der umfangreichen Änderungen zählen unter anderem:

  • Schaffung der rechtlichen Möglichkeit von Bauabweichungen und Sanierung von Gebäuden im Bauland und bei landwirtschaftlichen Hofstellen
  • Ausweitung bewilligungs- und anzeigefreier Bauverfahren (z.B. Schwimmbecken, Gartenhütten und Schutzdächer bis zu gewissen Größen)
  • erster Schritt zum „Digitalen Bauakt“
  • Erleichterungen bei der nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden
  • Berücksichtigung der Widmung bei der Beurteilung des Orts- und Landschaftsbildes

„Die vergangenen Jahre haben zahlreiche Verbesserungspotentiale im Baurecht aufgezeigt. Diese haben wir gesammelt und mit den vorliegenden Novellen abgearbeitet“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.