KO Mahr zu mutmaßlicher Vergewaltigung: Gesetzliche Bestimmungen zu U-Haft verschärfen

FPÖ: „Wenn ein Asylwerber in unserem Land straffällig wird, muss ihm sein Gastrecht entzogen werden“ – Verdächtiger erst seit sieben Monaten in Österreich

„Nötigenfalls müssen die gesetzlichen Bestimmungen verschärft werden“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die noch nicht verhängte Untersuchungshaft anlässlich der mutmaßlichen Vergewaltigung einer minderjährigen Ukrainerin durch einen syrischen Asylwerber in Weyer. „Bei solch schweren Tatvorwürfen ist eine Anzeige auf freiem Fuß einfach nur unverständlich. Dabei lediglich zuzusehen, ist zu wenig. Die Politik hat darauf entsprechend zu reagieren.“

Die Situation erinnere an die nicht verlängerte Untersuchungshaft über die vier jugendlichen Asylberechtigten, die Ende März in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofes eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt haben sollen, so Mahr: „Beide Entscheidungen entsprechen nicht dem, was sich unsere Bevölkerung in einer solchen Situation erwartet. Völlig zurecht sorgt das für Aufregung.“

„Sobald ein Asylwerber in unserem Land straffällig wird, muss ihm sein Gastrecht entzogen werden“, fordert Klubobmann Mahr von der Bundesregierung konsequentes Vorgehen ein. „Wenn sich jemand erst ein paar Monate in unserem Land aufhält und bereits einem solch schweren Tatvorwurf ausgesetzt ist, darf das nicht ohne Konsequenzen bleiben.“