LAbg Kattnigg: Brauchen stabile Wirtschaftspolitik für kommende Generationen

FPÖ: Unser Standort verträgt keine neuen Steuern, sondern braucht Entlastungspakete 

„Kommt es mit der zu erwartenden neuen Regierung zu einer zwangsideologischen Verbotspolitik, würde das viele Arbeitsplätze in Oberösterreich gefährden“, stellt die freiheitliche Wirtschaftssprecherin LAbg. Evelyn Kattnigg in der heutigen Debatte zum Thema Wirtschaft im Budgetlandtag klar. „Die Einführung einer CO2-Steuer wäre für die exportorientierte oberösterreichische Wirtschaft eine Katastrophe.“

„Durch den Konjunkturabschwung wird unsere Wirtschaft schwächer, aber eine Rezession haben wir noch nicht. Dennoch ist die Investitionsfreudigkeit der Unternehmen verhaltener geworden“, sagt Kattnigg. „Wir dürfen den Abwärtstrend durch die Klimahysterie nicht auch noch befeuern.“

„Eine Branche jedoch befindet sich bereits in der Krise. Durch die anspruchsvollen Emissionsgrenzwerten ist die Auftragslage in der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer stark rückläufig“, gibt Kattnigg zu bedenken, dass viele Arbeitsplätze in Oberösterreich in diesem Sektor betroffen sind.

Allgemein wird sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 bei 1,7 Prozent einpendeln und ist in den Jahren 2020/21 mit 1,4 Prozent prognostiziert (WIFO). Um diesem Abschwung entgegenzuwirken, fordert die FPÖ-Abgeordnete: „Investoren müssen möglichst schnell und unbürokratisch Planungs- und Rechtssicherheit erlangen können. Daher bedarf es Bürokratievereinfachungen für unsere Unternehmer, insbesondere eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfungen bei wichtigen Infrastrukturprojekten.“

„Auch steuerliche Entlastung unserer Unternehmen bei den Lohnnebenkosten sind nötig“, fordert Kattnigg. Beispielsweise kommen auf 100 Euro Bruttoverdienst noch 38 Euro an Nebenkosten dazu (in Deutschland 27 Euro).

„Österreich liegt bei den Lohnnebenkosten im EU-Spitzenfeld. Die Lohnnebenkosten müssen unter dem Blickwinkel der Kostenwahrheit und der Transparenz durchforstet werden. Dabei sollte eine Zweckentfremdung mit dem Familienlastenausgleichsfond nicht mehr möglich sein“, so Kattnigg abschließend.