ZUS – Oö. Landtag fordert Erweiterung der Auskunftspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung

„Fall darf sich nicht wiederholen“ – Trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Terroristischer Vereinigung war Linzer Kindergartenhelferin weiter im Dienst

 „Künftig darf es nicht mehr vorkommen, dass einschlägig Verurteilte in der Kinder- und Jugendbetreuung arbeiten“, stellte LAbg. Stefanie Hofmann in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages fest. Der Anlassfall einer 19-Jährigen, die trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Terrorismus weiterhin in einem Linzer Kindergarten angestellt war, hat eine gesetzliche Lücke bei der Auskunftspflicht offenbart. „Wir haben heute einen Antrag an die Bundesregierung beschlossen, damit dieser Missstand behoben wird“, betont die Jugendsprecherin der FPÖ OÖ, dass der Schutz unserer Kinder an erster Stelle steht.

LAbg. Klinger: Schwellenwerte für öffentliche Beschaffungen verlängern und modernisieren

 „Es ist notwendig, dass öffentliche Beschaffungen weiterhin vereinfacht werden. Die derzeitige Regelung der Schwellenwerteverordnung für die verpflichtende Ausschreibung öffentlicher Aufträge muss verlängert, modernisiert und an die Inflation angepasst werden. Davon profitieren die heimische Wirtschaft und die Umwelt, da durch regionale Vergaben kürzere Transportwege anfallen“, gibt LAbg. Wolfgang Klinger, Wirtschaftssprecher der FPÖ OÖ, erfreut den einstimmigen Beschluss eines weiteren freiheitlichen Antrages an die Bundesregierung bekannt.

LAbg. Graf beanstandet Beimischung von Insektenpulver in Lebensmitteln und fordert Kennzeichnungspflicht

 Seit kurzem erlaubt eine neue EU-Verordnung die Beimischung von Insektenmehl in Lebensmitteln. Dies soll für den Konsumenten auf den ersten Blick erkennbar sein, fordert LAbg. Franz Graf in der heutigen Landtagssitzung: „Damit Konsumenten auf den ersten Blick erkennen, in welchen Produkten Insekten enthalten sind, muss die Kennzeichnungspflicht erweitert werden. Denn aus Studien und Untersuchungen geht hervor, dass die im Insektenmehl enthaltenen human-pathogenen Keime und Parasiten und die Wirkung von Chitin weit über rein allergene Wirkungen hinausgehen. Was bei Tierfutter längst verboten ist, wurde mit dieser undurchdachten Verordnung für Menschen erlaubt. Dagegen sprechen wir uns klar aus.“