KO Mahr / StR Raml: Bestrafung von Müllsündern wird ermöglicht

FPÖ nach UA Oö. AWG-Novelle: Achtloses Wegwerfen von Müll ist ernstzunehmendes Problem – Verankerung einer Straf- und Kontrollkompetenz

„Wir sagen Müllsündern den Kampf an. Künftig sollen Gemeinden Aufsichtsorgane mit der Ahndung von achtlosem Wegwerfen von Müll („Littering“) betrauen können. Dadurch sollen etwa Ordnungsdienste Müllsündern Strafen aussprechen und dazu deren Identität feststellen können“, geben Klubobmann Herwig Mahr und der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml ihr gemeinsames Ziel einer Straf- und Kontrollkompetenz für Gemeindewachkörper im neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetz bekannt, was gestern Abend im entsprechenden Unterausschuss mit allen Fraktionen erörtert wurde.

„Im Unterausschuss haben wir für unseren Vorstoß überfraktionelle Zustimmung gewinnen können“, ist Mahr erfreut und sagt: „Wir gehen deshalb davon aus, dass wir diese Verbesserung zugunsten unserer Umwelt noch vor dem Sommer im Landtag beschließen können.“

„Das achtlose Wegwerfen von Müll und Abfall auf öffentlichen Plätzen und in der Natur ist ein ernstzunehmendes Problem. Bereits kleinste Rückstände können Schäden für unsere Umwelt verursachen. Darüber hinaus entstehen durch die Beseitigung auch hohe Kosten für die öffentliche Hand, für die letztendlich der Steuerzahler geradestehen muss“, macht Klubobmann Mahr den Handlungsbedarf deutlich.

„Die Vermüllung ist gerade im städtischen Bereich ein immer größer werdendes Problem. Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt. Neben den Sanktionsmöglichkeiten für den Ordnungsdienst empfehle ich daher zusätzlich eine gesetzlich verankerte Mitwirkungsmöglichkeit für die Polizei „, zeigt Sicherheitsstadtrat Raml darüber hinaus auf.

Orientiert hat man sich an anderen Ländern:

  • In Wien gibt es seit 2008 das ausdrückliche Verbot von Verunreinigungen im öffentlichen Raum, das durch sogenannte „WasteWatcher“ kontrolliert wird. Sie sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, abzumahnen, Organstrafen zu verhängen und notfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.
  • Auch die Schweiz ist Vorreiter in Sachen Littering. Im Kanton Solothurn z.B. wurde ein Bußenkatalog erarbeitet, in dem festgelegt ist, dass jeder mit Geldstrafe zu rechnen hat, der Abfälle im öffentlichen Raum außerhalb von Sammelstellen wegwirft, ablagert oder hinterlässt. Für die Exekution ist die Polizei in Uniform wie auch in zivil verantwortlich.
  • Zudem wird in vielen deutschen Städten Littering bereits bestraft. In Frankfurt wurde zum Beispiel 2002 eine Geldbuße gegen Littering eingeführt. Die Exekution übernehmen die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes.