LAbg. Handlos: Finanzierung des Stadtbahnprojekts für den Großraum Linz auf Schiene

Mehrjahresfinanzierung in der Höhe von 13,3 Millionen Euro zur Erweiterung der S6 und der S7 vom Oö. Landtag einstimmig  beschlossen

„Mit der genehmigten Finanzierung ist der nächste große Schritt beim Ausbau der Stadtregionalbahnen S6 und S7 getan. Die Finanzierung des ersten Teils der Planung ist somit sichergestellt. Dieses zentrale Großprojekt ist ein weiterer Schritt in Richtung moderner und innovativer Mobilitätszukunft. Landesrat Steinkellner hat es möglich gemacht, ein weiteres maßgebliches Projekt im ÖV in Oberösterreich auf Schiene zu bringen“, ist LAbg. Peter Handlos über den heutigen einstimmigen Beschluss der Mehrjahresfinanzierung in der Höhe von 13,3 Millionen Euro (Gesamtvolumen: 26,6 Mio. Euro; 50/50-Finanzierung zwischen Bund und Land OÖ) im Oö. Landtag zur Erweiterung der S6 und der S7 bis ins Jahr 2026 erfreut.

„Nach der Rettung der Nebenbahnen in OÖ und dem Attraktivierungsübereinkommen mit der ÖBB ist die Stadtbahn nun das nächste Großprojekt im öffentlichen Verkehr, woraus man generationenübergreifend einen Nutzen ziehen wird“, sagt LAbg. Handlos und betont: „LR Steinkellner hat es in den letzten sechs Jahren geschafft, von der Ankündigungspolitik mancher Vorgänger in hoher Schlagzahl in die Umsetzung zu wechseln.“

Stopp der Straßenbauprojekte schadet ganz OÖ

„Vor allem im Bezirk Freistadt ist der Unmut über den vom Bund verhängten Stopp der Straßenbauprojekte völlig zu Recht angestiegen. Dieses kurzsichtige Handeln schadet der Bevölkerung und dem Standort Oberösterreich in vielerlei Hinsicht. Der Ausbau der S10 ist insbesondere für das Mühlviertel von unschätzbarem Wert. Gerade im ländlichen Raum ist ein leistungsfähiges Straßennetz unabdingbar“, fordert LAbg. Handlos die Bundesregierung abschließend mit Nachdruck auf, den Bau-Stopp umgehend aufzuheben.

LAbg. Gruber: Finanzierung für Umfahrung Weyer sichergestellt

Oö. Landtag genehmigt Mehrjahresfinanzierung in der Höhe von 50 Millionen Euro

„Mit der genehmigten Finanzierung steht der Realisierung der Umfahrung Weyer nichts mehr entgegen. Für die Region ist dieser infrastrukturelle Meilenstein ein Gewinn in doppelter Hinsicht: Die Entlastung des Verkehrsaufkommens an neuralgischen Engstellen wird in weiterer Folge auch den Schadstoffausstoß im Ortszentrum deutlich minimieren“, sagt LAbg. Michael Gruber zur heute vom Oö. Landtag beschlossenen Mehrjahresfinanzierung der Umfahrung Weyer für die Jahre 2021 bis einschließlich 2027 in der Höhe von 50 Millionen Euro.

„Seit über 60 Jahren wurde über eine Behebung dieses Nadelöhrs diskutiert. Infrastruktur-Landesrat Steinkellner hat nun eine Lösung erarbeitet, deren Realisierung auch in finanzieller Hinsicht garantiert ist“, hebt LAbg. Gruber hervor.

„Die 50 Millionen Euro sind völlig richtig investiert. Die Umfahrung Weyer bringt einen Riesen-Mehrwert für die Regionen Steyr und Kirchdorf. Dadurch können prognostiziert vor Ort in etwa 68 Prozent des Verkehrs umgelagert werden“, sagt LAbg. Michael Gruber abschließend.

LAbg. Nerat: Schulterschluss im Oö. Landtag für Entlastung der Polizisten

Einstimmige Resolution an Bundesregierung: „Karenzpool soll Personalproblem mindern“

„Planstellen karenzierter Polizisten können derzeit nicht nachbesetzt werden. Gleiches gilt für Beamte, die Spezialeinheiten dienstzugeteilt sind. Dieser Umstand bringt viele Polizeiinspektionen unter Druck“, erklärt LAbg. Alexander Nerat. Bei der heutigen Landtagssitzung wurde daher einstimmig eine Resolution an die Bundesregierung verabschiedet, worin die Etablierung eines eigenen Karenzpools für Oberösterreich gefordert wurde.

„Die Einigkeit der Parteien unterstreicht die Bedeutung dieser Problematik“, so der Sicherheitssprecher der FPÖ OÖ. „Eine dauerhaft hohe Arbeitsbelastung für Polizisten wirkt sich unweigerlich auf die Qualität der Aufgabenerfüllung aus. Der Personalstand in Oberösterreich ist durch die Aufstockungsmaßnahmen von Ex-Innenminister Kickl mit über 4.000 Polizisten so hoch wie noch nie zuvor. Es werden aber in naher Zukunft Polizisten geburtenstarker Jahrgänge ihre Pension antreten, weshalb der Personalaufbau weiter zu forcieren ist.“

„Zur Entlastung der oberösterreichischen Exekutivbediensteten sollen insbesondere für Sondereinheiten bzw. in Spezialbereichen im Dienstpostenplan eigene Planstellen geschaffen werden, sodass es gemeinsam mit einem echten Karenzpool in Zukunft zu keinem Personalengpass in den Polizeidienststellen kommen wird. Dadurch wird die Sicherheitsstruktur in Oberösterreich weiter gefestigt“, so LAbg. Alexander Nerat abschließend.

Klubobmann Mahr: Oö. WFG-Novelle einstimmig beschlossen

FPÖ: „Sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau“

„Die beschlossene Gesetzesnovelle bringt zahlreiche Verbesserungen für alle Oberösterreicher. Die Neuerungen ergeben sich in vielen Bereichen aus Erfahrungen der Praxis. Es freut mich besonders, dass wir die Zustimmung alle Landtagsfraktionen gewinnen konnten. Es handelt sich dabei um ein vernünftiges Paket, das allen Interessen gerecht wird“, gibt Klubobmann Herwig Mahr den einstimmigen Beschluss der Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2021 in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages bekannt.

„Sonderzahlungen, wie der die Steuerlast reduzierende Familienbonus sowie Ausgleichszulagen- bzw Pensionsbonus, werden künftig so berechnet, dass die Wohnbeihilfe dennoch in maximal möglicher Förderhöhe bezogen werden kann“, nennt Mahr als maßgebliche Neuerung die Überarbeitung des Einkommensbegriffs.

„Erleichterungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen. Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind und auch Selbstständige werden von der Novelle profitieren. Künftig kann auf plötzliche Einkommensunterschiede besser reagiert werden, was sich insbesondere aufgrund des Corona-Lockdowns als notwendig herausgestellt hat“, führt Mahr weiter aus.

„Diese Novelle ist der nächste Schritt auf dem freiheitlichen Weg hin zu mehr Gerechtigkeit für heimische Leistungsträger. Nur durch die laufende Evaluierung und strenge Zugangsbeschränkungen für Integrationsverweigerer ist es uns gelungen, den Erfolgskurs in der Wohnbauförderung fortzusetzen“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

FPÖ/OÖVP: Oö. Landtag beschließt Antrag für schärferes Asylrecht

Mahr/Hattmannsdorfer: „Wer unsere Gesetze verletzt und unsere heimischen Werte mit Füßen tritt, hat in Österreich nichts verloren!“

„Gewalt ist kategorisch abzulehnen! Insbesondere die hohe Zahl an Frauenmorden schreckt auf und stößt ab. Gewalttaten sind umso empörender, wenn sie auf österreichischem Boden von Menschen ausgeübt wird, die hierzulande um Schutz gebeten und diesen Schutz auch zugesprochen bekommen haben!“, betonen FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer in der heutigen Landtagsdebatte. Hintergrund ist der gemeinsame Dringlichkeitsantrag von OÖVP und FPÖ, in dem deutliche Verschärfungen des Asylrechts eingefordert werden.

„Die schrecklichen Vorkommnisse der vergangenen Wochen haben die Notwendigkeit aufgezeigt, Asylrecht und Asylvollzug in Österreich sowie auf europäischer Ebene zu verschärfen“, weisen OÖVP-Landesgeschäftsführer Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Mahr auf die sechs Forderungen im OÖVP/FPÖ-Antrag hin, der in der heutigen Sitzung beschlossen wird.

Der FPÖ und OÖVP fordern im Antrag, dass

  1. die Errichtung von Asylzentren in Drittstaaten verfolgt wird, sodass das Asylrecht wieder auf den ursprünglichen Gedanken der Genfer Konvention zurückgeführt wird,
  2. die Überprüfung der Gefährdungslage in den Herkunftsländern laufend nach objektiven Kriterien erfolgt und Abschiebungen dorthin konsequenter durchgeführt werden,
  3. die rechtlichen Bestimmungen dahingehend angepasst werden, sodass rechtskräftig Verurteilten der Asylstatus im Eilverfahren abzuerkennen ist bzw. eine Weiterführung des Verfahrens versagt werden kann,
  4. die Möglichkeit geschaffen und genutzt wird, laufende Asylverfahren von straffällig gewordenen Schutzsuchenden zu stoppen, sodass die Abschiebung umgehend eingeleitet werden kann,
  5. die Möglichkeit zur Verhängung von Gebiets- und Reisebeschränkungen bzw. -verboten über abzuschiebende Asylwerber nach dem Vorbild anderer Europäischer Staaten geschaffen wird, sowie
  6. den § 13 Abs 3 BFA-Verfahrensgesetz dahingehend zu ändern, dass im Zweifel über das Alter eines Fremden von einer Volljährigkeit auszugehen ist.

„Wer unsere Gesetze verletzt und unsere heimischen Werte mit Füßen tritt, hat in Österreich nichts verloren. Die einzig richtige Konsequenz ist die unverzügliche Abschiebung“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig. „Einen Abschiebe-Stopp, der von unterschiedlichen Seiten gefordert wird, lehnen wir entschieden ab.“

FPÖ-Landtagsvorschau / Mahr: Schärferes Asylrecht für sichere Heimat!

FPÖ: Letzte Landtagssitzung in dieser Periode mit bedeutenden Beschlüssen in unterschiedlichen Bereichen

„Das Asylrecht muss deutlich verschärft werden. Der skrupellose Asyl-Mord an einem 13-jährigen Mädchen in Wien hat dies erneut auf grausame Weise verdeutlicht. Wie viele Gräueltaten müssen noch verübt werden, bis auch die politischen Verantwortungsträger auf Bundeseben den dringenden Handlungsbedarf erkennen? Es ist bereits fünf nach zwölf“, kündigt Klubobmann Herwig Mahr für die kommende Sitzung des Oö. Landtages eine dringliche Resolution an die Bundesregierung für eine umfassende Reform des Asylrechts an.

„Wir fordern eine grundlegende Reform auf internationaler Ebene, damit die illegale Migration und die damit einhergehenden Probleme konsequent zurückgedrängt werden können“, führt Mahr weiter aus und unterstreicht: „Auf europäischem Boden soll es keine Asylanträge mehr geben, außer von Personen, die aus unmittelbaren Nachbarländern stammen.“

Derzeit werden grundsätzlich aussichtslose Verfahren oft bewusst in die Länge gezogen, nennt Mahr ein Problemfeld: „Wir fordern deutlich kürzere Verfahren nach Schweizer Vorbild und die Einführung von Eil-Verfahren. Wer straffällig wird, unsere Gesetze und Regeln nicht achtet, muss unverzüglich abgeschoben werden.“

Anfrage zu Taschengeld für Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigung

„Es haben uns Beschwerden erreicht, dass die Höhe des ausbezahlten Taschengeldes für fähigkeitsorientierte Aktivitäten von Menschen mit Beeinträchtigung ungerecht ist. Dem gehen wir auf den Grund. Wir fordern von Soziallandesrätin Gerstorfer Fakten und Zahlen ein“, kündigt Klubobmann Herwig Mahr eine mündliche Anfrage der FPÖ an.

Finanzierung maßgeblicher Infrastruktur-Projekte wird abgesichert

„Beim Infrastruktur-Ausbau in OÖ wird nochmal der Turbo gezündet. Wir werden die Finanzierung für maßgebliche Projekte beschließen – unter anderem für die Umfahrung Weyer und den vierstreifigen Ausbau der B1 im Raum Hörsching mit einem Gesamtvolumen von rund 75 Millionen Euro. Weiters wird die Finanzierung für die Detailplanung der Linzer Stadtbahn freigegeben“, stellt Mahr zahlreiche Beschlüsse im Infrastruktur-Bereich in Aussicht.

Beschluss der Oö. WFG-Novelle: Sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau

„Mit Beschluss der vorliegenden Novelle werden wertvolle Maßnahmen im geförderten Wohnbau gesetzt, welche die sozialpolitische Treffsicherheit noch weiter erhöhen. Noch im Herbst dieses Jahres sollen die neuen Bestimmungen planmäßig zur Anwendung kommen“, weist Mahr auf den bevorstehenden Beschluss der Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetzes hin.

Einsatzfähigkeit der Polizei in Oberösterreich sicherstellen

„Der Personalmangel bei der Polizei ist nach wie vor ein Problem. Dass in Kürze viele Polizisten geburtsstarker Jahrgänge ihre Pension antreten, verstärkt diesen Missstand zusätzlich. Wir fordern daher die Bundesregierung in einem Antrag auf, Maßnahmen zu treffen, um die Einsatzfähigkeit der Polizei in Oberösterreich dennoch sicherzustellen“, kündigt Klubobmann Mahr eine Vier-Parteien-Initiative an. Darin wird unter anderem gefordert, die Ausbildung von Polizeikräften zu forcieren und für Sondereinheiten sowie die viel geforderten Spezialbereiche eigene Planstellen im Dienstpostenplan zu schaffen.

Klubobmann Mahr: Oö. WFG-Novelle kurz vor Beschluss

FPÖ: „Meilenstein im sozialen Wohnbau“ – Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz passierte einstimmig Ausschuss – LT-Beschluss am 8. Juli

„Die vorliegende Novelle ist ein sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau. Damit werden wir wertvolle Verbesserungen treffen, wodurch die soziale Sicherheit in Oberösterreich generationenübergreifend gestärkt wird. Es freut mich daher, dass wir im heutigen Ausschuss die Beratungen rechtzeitig und einstimmig abschließen konnten“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heutigen Wohnbau-Ausschusses des Oö. Landtages bekannt, dass die Beschlussfassung im Landtag am 08. Juli geplant ist.

„Noch im Herbst diesen Jahres sollen die Neuerungen zur Anwendung kommen können“, gibt Mahr als Vorsitzender des Wohnbauausschusses bekannt. Die Beschlussfassung im Landtag ist im Zuge der nächsten Sitzung am 8. Juli geplant. Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Abstimmungsmodalitäten mit dem Bund ist mit einem Inkrafttreten ab circa Mitte September zu rechnen.

„Konkret kommt es etwa zu Erleichterungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Künftig wird es möglich sein, dass nach dem Oö. ChG und SHG bestimmte Träger und Einrichtungen der der Wohnungslosenhilfe direkt vom jeweiligen Bauträger Wohnungen anmieten, um diese an förderbare Personen weiterzuvermieten“, nennt Klubobmann Mahr, Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich, eine Neuerung, mit der man beeinträchtigte Personen dabei unterstützt, sich leichter in die Gesellschaft einzugliedern.

Als weitere Verbesserung nennt Mahr die Überarbeitung des Einkommensbegriffs: „Mithilfe der vernünftigen Neuberechnung wird man die Wirkung familien- und leistungsorientierter Maßnahmen spürbar verstärken. So wird man die Wohnbeihilfe trotz des höheren Netto-Einkommens durch den Familienbonus und den Ausgleichszulangen- bzw. Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen in maximal möglicher Förderhöhe beziehen können. Dies trifft auch auf Leistungen des Bundespflegegeldgesetzes zu, wie etwa auf das Pflegekarenzgeld.“

„Auch Selbstständige werden von der Novelle profitieren“, sagt Mahr, dass diese Personengruppe bis dato nur dann Wohnbeihilfe beziehen konnte, wenn sich aus dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ein Anspruch ergeben hat. „Auf plötzliche Einkommensunterschiede, wie aufgrund des Corona-Lockdowns, konnte bisher nicht reagiert werden. Künftig kann auf Grundlage der Privatentnahmen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe geprüft werden, so dass auch hier eine rasche Unterstützung möglich sein wird.“

Klubobmann Mahr: Heute beschlossene PV-Strategie ist Teil einer wirtschafts- und standortfreundlichen Energiepolitik

FPÖ: Vernünftiger Kompromiss statt grüner Utopie

Heute wurde im Oö. Landtag einstimmig die „Oberösterreichische Photovoltaik-Strategie 2030“ beschlossen. Das Land Oberösterreich strebt hiermit bis zum Jahr 2030 eine Verzehnfachung des Solarstroms auf ambitionierte 3.500 GWh an. „Bis zu 200.000 Dächer sollen deshalb mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Oberste Priorität haben dabei Gebäudeflächen“, berichtet Mahr. „Denn gerade dort kommt es zu keinem zusätzlichen Landverbrauch und die notwendige Infrastruktur ist oftmals bereits vorhanden.“

„Die Umsetzung dieser Strategie ist ein gangbarer Weg und vernünftiger Kompromiss. Eine wirtschafts- und standortfreundliche Energiepolitik ist Grundlage für die weiterhin erfolgreiche Ausrichtung unseres Bundeslandes“, so Mahr. „Dadurch erfolgt ein weiterer Schritt zu einer Energiepolitik mit Hausverstand, anstatt sich mit grünen Utopien und überbordenden Einschnitten selbst zu beschränken.“

„Verantwortungsvolle Energiepolitik ist eine Herausforderung. In Oberösterreich sind wir auf einem guten Weg. Die FPÖ steht hinter dem verantwortungsvollen Ausbau von erneuerbaren Energieformen. Denn auch hier gilt, mit Hausverstand und Augenmaß zu handeln“, erklärt Mahr und weist darauf hin, dass ein unverzüglicher und völliger Umstieg auf erneuerbare Energieträger nach Einschätzung von Experten nicht realistisch und auch nicht umsetzbar ist.

LAbg. Fischer: AWG-Novelle sagt Müllsündern den Kampf an

FPÖ: Straf- und Kontrollkompetenz für Gemeindewachkörper wurde heute im Oö. Landtag gesetzlich verankert

„Achtloses Wegwerfen von Müll auf öffentlichen Plätzen und in der Natur wird immer mehr zum Problem. Wer „littert“, verschandelt das Orts- und Landschaftsbild, schadet der Umwelt und verursacht Kosten. Deshalb sagen wir Müllsündern den Kampf an. Durch die heute im Oö. Landtag einstimmig beschlossene Novelle des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes sollen Gemeinden damit betraut werden, eine Straf- und Kontrollkompetenz für Gemeindewachkörper aussprechen zu dürfen“, freut sich der Umweltsprecher der FPÖ-Oberösterreich, Ing. Michael Fischer, über die Umsetzung einer langjährigen freiheitlichen Forderung.

„Durch diese Gesetzesänderung können Gemeindewachkörper zukünftig Personen zum Zweck der Identitätsfeststellung anhalten, Ermahnungen aussprechen, Organstrafverfügungen ausstellen und Personen von öffentlichen Orten wegweisen“, berichtet Fischer weiter.

„Weitere wesentliche Neuerungen dieser Gesetzesnovelle sind die Abfallvermeidung bei Großveranstaltungen, die Selbstverpflichtung des Landes OÖ zur Vermeidung von Einweg-Kunststoffverpackungen und Einweg-Getränkeverpackungen und ein Aktionsprogramm gegen Lebensmittelverschwendung. Auch der Begriff „Lebensmittelabfall“ wurde definiert“, so Fischer abschließend.

LAbg. Wall: „Beschränkte Freiheitsrechte während Corona-Krise auch für Volksanwaltschaft problematisch“

VA-Bericht zu Covid-19-Bewältigung bestätigt FPÖ-Bedenken: Zahlreiche Ungereimtheiten bei Wahrung der Menschenrechte

„Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Covid-19-Bekämpfung sieht die Volksanwaltschaft in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte mehrmals problematisch. Besonders die Grund- und Freiheitsrechte wurden demnach zu extensiv beschränk. Das haben wir von Anfang an kritisiert, ohne dass die Bundesregierung darauf reagierte“, spricht LAbg. Ulrike Wall den Kern der Berichte der Volksanwaltschaft zur Covid-19-Bewältigung und der präventiven Menschenrechtskontrolle an.

„Grundrechtseinschränkungen müssen die Ausnahme bleiben, an die wir uns nicht gewöhnen dürfen. Es reicht nicht aus, wenn sie ein legitimes Ziel – beispielsweise Schutz für Leib und Leben – verfolgen. Grundrechtseinschränkungen müssen auch angemessen und verhältnismäßig sein. Insbesondere dann, wenn sie Monate oder länger als ein Jahr dauern“, zitiert Wall aus dem Bericht und ergänzt: „Während die Regierung bei Restriktionen sehr rasch und überschießend agierte, blieben viele andere Dinge, die dringend geregelt werden hätten müssen, weitgehend auf der Strecke.“

Mehrere Versäumnisse im Pflegebereich

„Bei der Pflege gab es viele Beanstandungen. Besonders kritisch sehen wir die strikten Besuchs- und Ausgehverbote in den Alten- und Pflegeheimen, welche viel seelisches Leid verursachten. Auch die Unterstützungsangebote für die Pflege daheim wurden massiv eingeschränkt“, zählt Wall Beispiele des Berichts auf.

„Es fehlte außerdem eine transparente Datengrundlage, um politische Entscheidungen evidenzbasiert zu treffen. Dadurch sank das Vertrauen der Bevölkerung“, argumentiert die Sozialsprecherin der FPÖ OÖ abschließend. „Als weitere Versäumnisse werden fehlende Personalaufstockungen, regional sehr unterschiedliche Quarantäne-Maßnahmen sowie abgesagte Operationstermine im Bericht erwähnt. Wir hoffen, dass die Regierung die Kritikpunkte endlich ernst nimmt und ihre künftige Politik danach ausrichtet.“